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Jagdliche Brauchbarkeit

Auszug aus dem Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG)
§ 4 NJagdG Jagdhunde
1. Den Jagdausübungsberechtigten muss ein für den Jagdbezirk brauchbarer
Jagdhund, der geprüft ist, zur Verfügung stehen.
2. Bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd sowie jeder Jagd auf Federwild muss ein
hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden.
3. Bei der Nachsuche ist ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund einzusetzen.
Wild, das offensichtlich schwer krank ist und sofort zur Strecke gebracht werden
kann, darf ohne Hund verfolgt werden.

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Jagdliche Brauchbarkeit durch:
die vom JGHV ausgeführten Zucht- und Anlagenprüfungen
Dieser Nachweis ist bundeslandunabhängig!
Der Hund erlangt die jagdliche Brauchbarkeit nach bestandener HZP (Herbstzuchtprüfung) mit den Zusatzfächern der jeweiligen Länder oder nach bestandener VGP (Verbandsgebrauchsprüfung) für Vorstehhunde oder VPS (Verbandsprüfung nach dem Schuss) ohne Vorstehen.

Die Prüfungsordnungen sind hier zu finden:

JGHV Sperlingshund

Logo anklicken!

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Jagdliche Brauchbarkeit durch:
Brauchbarkeitsprüfung oder Jagdeignungsprüfung (JEP) der Bundesländer
Der Nachweis der Brauchbarkeit des Jagdhundes vor dem Gesetz mit Hilfe dieser Prüfungen ist abhängig vom Bundesland.
Wenn der Hund beispielsweise in Niedersachsen erfolgreich geprüft wurde gilt er auch nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz in Niedersachsen als jagdlich brauchbar, nicht aber in Mecklenburg Vorpommern.
Grund hierfür ist, dass die Prüfungsordnungen der Brauchbarkeitsprüfung oder Jagdeignungsprüfung (JEP) bezüglich der  Bundesländer in ihren Anforderungen variieren.

Bitte anklicken:

übersicht.jpg

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Jagdliche Brauchbarkeit für:
„Spezialisten“
Diese Prüfungen, die von den einzelnen Zuchtvereinen durchgeführt werden bestätigen die Brauchbarkeit des Jagdhundes für sein Spezialgebiet.
Das sind zum Beispiel die reinen Bauhunde, Schweißhunde und Stöberhunde.

Die meisten Bundesländer bieten diese Möglichkeit der Prüfung des Jagdhundes für sein Spezialgebiet auch im Rahmen der Brauchbarkeitsprüfung an.

 

© Lisa-Kathleen Hohendahl 06.01.2022